Neben weiteren milliardenschweren Geldleistungen wurde Krankenhäusern von November 2021 bis Juni 2022 ein Versorgungsaufschlag gewährt. Dieser sollte Krankenhäuser finanziell absichern und Versorgungsanreize setzen. Der Bund gab hierfür 3,1 Milliarden Euro aus.
Das BMG kalkulierte die Höhe des Versorgungsaufschlags, ohne die tatsächlichen Aufwendungen der Krankenhäuser für die Corona-Versorgung zu ermitteln. Es berücksichtigte auch nicht, inwieweit pandemiebedingte Einnahmeausfälle bereits durch andere staatliche Geldleistungen ausgeglichen wurden.
Krankenhäuser konnten damit einen Versorgungsaufschlag von bis etwa 9 500 Euro je Behandlungsfall geltend machen. Diesen Aufschlag erhielten sie zusätzlich zur regulären Vergütung der Behandlung und unabhängig von der Schwere einer Erkrankung sowie der Art und Dauer der Behandlung. Einzige Voraussetzung: Die Patientinnen und Patienten wurden positiv auf das Coronavirus getestet.