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Ein leerer Flur einer Station im Krankenhaus.

Corona-Versorgungsaufschlag für Krankenhäuser nicht bedarfsgerecht

Corona-Versorgungsaufschlag in Konkurrenz mit weiteren Unterstützungsleistungen für Krankenhäuser

Beratungsbericht

Während der Corona-Pandemie erhielten Krankenhäuser neben der regulären Vergütung zusätzlich einen Versorgungsaufschlag für COVID-19-Patientinnen und -Patienten. Der Bund zahlte hierfür 3,1 Milliarden Euro, obwohl sich die Leistung nicht auf valide Belastungsdaten stützte.

Neben weiteren milliardenschweren Geldleistungen wurde Krankenhäusern von November 2021 bis Juni 2022 ein Versorgungsaufschlag gewährt. Dieser sollte Krankenhäuser finanziell absichern und Versorgungsanreize setzen. Der Bund gab hierfür 3,1 Milliarden Euro aus.

Das BMG kalkulierte die Höhe des Versorgungsaufschlags, ohne die tatsächlichen Aufwendungen der Krankenhäuser für die Corona-Versorgung zu ermitteln. Es berücksichtigte auch nicht, inwieweit pandemiebedingte Einnahmeausfälle bereits durch andere staatliche Geldleistungen ausgeglichen wurden.

Krankenhäuser konnten damit einen Versorgungsaufschlag von bis etwa 9 500 Euro je Behandlungsfall geltend machen. Diesen Aufschlag erhielten sie zusätzlich zur regulären Vergütung der Behandlung und unabhängig von der Schwere einer Erkrankung sowie der Art und Dauer der Behandlung. Einzige Voraussetzung: Die Patientinnen und Patienten wurden positiv auf das Coronavirus getestet.

Kontrollen und Wirkungsanalysen bei staatlichen Geldleistungen unverzichtbar

Die Länder waren zwar befugt, Nachweise für die von den Krankenhäusern geltend gemachten Versorgungsaufschläge zu fordern. Es fehlten jedoch verbindliche Leitlinien und Prüfstandards. Flächendeckende bundeseinheitliche Prüfungen durch die zuständigen Landesbehörden waren damit nicht sichergestellt.

Staatliche Geldleistungen müssen auf ihre Wirkung untersucht werden. Dies gilt vor allem, wenn sie unter Handlungsdruck aufgesetzt und bewusst unbürokratisch ausgestaltet wurden. Die für eine Evaluation notwendigen Daten müssen bereitgestellt werden.

Krankenhausreform konsequent fortsetzen – Länder stärker in die Pflicht nehmen

Die Krankenhausversorgung in Deutschland leidet seit Jahren unter ineffizienten Strukturen und fehlender Spezialisierung. Dazu hat die unzureichende Investitionskostenfinanzierung der Länder beigetragen: Die jährliche Lücke beträgt mindestens 3 bis 4 Milliarden Euro. Die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz begonnene Krankenhausreform ist darum konsequent fortzusetzen. Finanzielle Hilfen für Krankenhäuser müssen sich auf bedarfsnotwendige Standorte beschränken. Sie dürfen nicht mit der „Gießkanne“ verteilt werden.

Mehr zu unseren Feststellungen und Empfehlungen lesen Sie in unserem Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages:

Corona-Versorgungsaufschlag in Konkurrenz mit weiteren Unterstützungsleistungsen für Krankenhäuser 

Näheres zu ausgewählten Aspekten der Krankenhausreform lesen Sie im Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz:

Gutachten zum Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz 

Downloads

Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

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