Das BMF sieht darüber hinweg, dass die Daten des Country-by-Country-Reporting nicht für eine risikoorientierte Fallauswahl bei der Betriebsprüfung genutzt werden.
Country-by-Country-Reporting für Fallauswahl der Betriebsprüfung nutzen – zentrale Risikoanalyse vorschalten (Nr. 22)
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