Mit seinem Bericht vom 7. Oktober 2022 informierte der Bundesrechnungshof den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über erhebliche Mängel am Entwurf des Wirtschaftsplans für das Sondervermögen Bundeswehr. Daraufhin überarbeitete das BMVg den Entwurf des Wirtschaftsplans. Gleichwohl bestehen nach wie vor Mängel und Risiken. Diese machte der Bundesrechnungshof in einem weiteren Bericht deutlich.
100 Mrd. Euro umfasst die Kreditermächtigung für das Sondervermögen Bundeswehr. Das Ziel: Die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit stärken und Fähigkeitslücken der Bundeswehr schließen. Bedeutsame Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexe überjährige Vorhaben, sollen finanziert werden.