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Das Bild zeigt eine Tür in einer Arztpraxis auf der "Wartezimmer" steht.

TSVG: Ziele verfehlt, Ausgaben gestiegen

Extrabudgetäre Vergütung von Leistungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes in der ambulanten Versorgung

Beratungsbericht

Mehr Geld, aber keine kürzeren Wartezeiten: Die extrabudgetären Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) haben ihre Ziele bislang nicht erreicht. Der Bundesrechnungshof sieht erhebliche Mehrausgaben und empfiehlt, die Regelungen ersatzlos zu streichen.

Durch das TSVG aus dem Jahr 2019 sollten gesetzlich Versicherte schneller Arzttermine und allgemein einen besseren Zugang zur ambulanten Versorgung erhalten. Dazu wurden beispielsweise Terminservicestellen aufgebaut und Ärzte gesondert vergütet, wenn Termine über diese Hotline vermittelt wurden. Bis Mitte 2024 kumulierten sich die Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung durch das TSVG bereits auf 2,9 Mrd. Euro.

Wartezeiten gestiegen

Die gesetzlich vorgesehene Evaluation des TSVG verzögert sich. Nach bereits vorliegenden Ergebnissen haben sich die Wartezeiten zwischen den Jahren 2019 und 2024 jedoch verlängert – sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Ein verbesserter Zugang zur ambulanten fachärztlichen Versorgung durch das TSVG ist daher nicht erkennbar. Gleichzeitig sank die Arbeitszeit der Ärzte von durchschnittlich 41,3 Wochenstunden im Jahr 2014 auf 34,5 Wochenstunden im Jahr 2023.

Ersatzlos streichen

Das Bundesministerium der Gesundheit betonte, dass durch die Einführung eines Primärarztsystems bereits eine umfassende Strukturreform der ambulanten Versorgung geplant sei. Nach vollständiger Vorlage des TSVG-Evaluationsberichts würde bei dieser Reform auch die extrabudgetäre Vergütung des TSVG geprüft werden.

Nach Bewertung des Bundesrechnungshofes steht den zusätzlichen Vergütungen keine zusätzliche Leistung gegenüber. Über bestehenden Regelungen ist bereits eine angemessene und zeitnahe Versorgung gesichert. Diese Versorgung ist zudem über die reguläre Vergütung finanziert. Ein weiteres Abwarten ist daher nicht akzeptabel. Der Bundesrechnungshof empfiehlt daher nachdrücklich, die bislang noch geltenden TSVG -Vergütungsregelungen ersatzlos zu streichen.

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestag:

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Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

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