Das Bundesministerium der Gesundheit betonte, dass durch die Einführung eines Primärarztsystems bereits eine umfassende Strukturreform der ambulanten Versorgung geplant sei. Nach vollständiger Vorlage des TSVG-Evaluationsberichts würde bei dieser Reform auch die extrabudgetäre Vergütung des TSVG geprüft werden.
Nach Bewertung des Bundesrechnungshofes steht den zusätzlichen Vergütungen keine zusätzliche Leistung gegenüber. Über bestehenden Regelungen ist bereits eine angemessene und zeitnahe Versorgung gesichert. Diese Versorgung ist zudem über die reguläre Vergütung finanziert. Ein weiteres Abwarten ist daher nicht akzeptabel. Der Bundesrechnungshof empfiehlt daher nachdrücklich, die bislang noch geltenden TSVG -Vergütungsregelungen ersatzlos zu streichen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestag: