Ausgaben für die ambulante ärztliche Versorgung werden immer seltener begrenzt. Dies birgt das Risiko unkontrollierbarer Ausgabensteigerungen und Fehlanreize. Ambulante ärztliche Leistungen sollen deshalb wieder stärker budgetiert werden, so unsere Empfehlung in einem aktuellen Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.
Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden in Deutschland von rund 185 000 Ärztinnen und Ärzten behandelt. Für diese vertragsärztlichen Leistungen erhielten sie im Jahr 2022 mehr als 46 Mrd. Euro – rund 17 % der Gesamtausgaben der GKV. Ein großer Teil der abrechenbaren Behandlungsleistungen unterliegt so genannten Honorarbegrenzungen und ist damit budgetiert. Daneben gibt es aber auch Behandlungsleistungen, die unbegrenzt abgerechnet werden können. Diese extrabudgetären Vergütungen hat der Bundesrechnungshof – nicht zuletzt auch mit Blick auf den jährlichen Bundeszuschuss an die GKV von 14,5 Mrd. Euro – geprüft.
