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Das Bild zeigt ein gelbes Straßenschild mit dem Schriftzug Bürgergeld.

Bürgergeld: Sanktionen ohne Wirkung

Fehlende Mitwirkung in der Arbeitsvermittlung – Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter verbessern

Beratungsbericht

Wenn Bürgergeldbeziehende nicht oder nicht ausreichend bei der Arbeitsvermittlung mitwirken, können Jobcenter oft nicht wirksam reagieren. Die Prüfung des Bundesrechnungshofes zeigt, dass die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausreichen. Der Grundsatz des „Forderns“ sollte gestärkt werden.

Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass ein Teil der Bürgergeldbeziehenden in der Arbeitsvermittlung nicht ausreichend mitwirkte – teils über viele Jahre hinweg. Manche sind noch nie zu Beratungsterminen erschienen oder waren auch telefonisch nicht erreichbar. Die derzeit mögliche Kürzung um bis zu 30 % des Regelbedarfs zeigte häufig keine erkennbare Wirkung.

Mitwirkung keine Voraussetzung

Der grundsätzliche Bezug von Bürgergeld ist im Gegensatz zum Arbeitslosengeld nicht an eine tatsächliche Mitwirkung in der Arbeitsvermittlung gekoppelt. Die Folge: Selbst eine kategorische Verweigerungshaltung blieb für Bürgergeldbeziehende ohne spürbare Konsequenzen. Die öffentliche Akzeptanz des Bürgergeldsystems leidet.

Maßnahmen verschärfen

Den Jobcentern müssen praktikable und rechtssicher anwendbare Instrumente an die Hand gegeben werden, um bei nachhaltiger Verweigerung zeitnah und spürbar reagieren zu können. Der Gesetzgeber sollte eine eigenständige gesetzliche Regelung schaffen, die eindeutig festlegt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang verschärfte Maßnahmen möglich sind – ohne das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum zu gefährden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat angekündigt, die Erkenntnisse des Bundesrechnungshofes in die Weiterentwicklung der Grundsicherung einfließen zu lassen. Der Bundesrechnungshof wird diese kritisch begleiten.

Mehr dazu lesen Sie uns in unserem Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages:

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Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

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