Wenn Bürgergeldbeziehende nicht oder nicht ausreichend bei der Arbeitsvermittlung mitwirken, können Jobcenter oft nicht wirksam reagieren. Die Prüfung des Bundesrechnungshofes zeigt, dass die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausreichen. Der Grundsatz des „Forderns“ sollte gestärkt werden.
Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass ein Teil der Bürgergeldbeziehenden in der Arbeitsvermittlung nicht ausreichend mitwirkte – teils über viele Jahre hinweg. Manche sind noch nie zu Beratungsterminen erschienen oder waren auch telefonisch nicht erreichbar. Die derzeit mögliche Kürzung um bis zu 30 % des Regelbedarfs zeigte häufig keine erkennbare Wirkung.