Der Freibetrag nach § 24 Körperschaftsteuergesetz verfehlt sein Ziel und verursacht Mitnahmeeffekte. Der Gesetzgeber sollte daher steuerliche Regelungen ändern, um kleine gemeinnützige Körperschaften auf andere Weise zu entlasten.
Freibetrag für Körperschaften überdenken (Nr. 24)
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