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Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung: Versicherte seit Jahren nicht über ihre Ansprüche informiert (Nr. 8)

Bemerkung

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Das BMAS und die Deutsche Rentenversicherung Saarland schaffen es seit neun Jahren nicht, Versicherte über ihre Ansprüche aus der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung zu informieren.

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