Die Renten- und Unfallversicherungsträger vereinbaren für ihre unfallbedingten Ersatzansprüche meist zu geringe Einmalzahlungen mit den Kfz-Haftpflichtversicherungen.
Kapitalisierung von Ersatzansprüchen – zu niedrige Kapitalabfindungen belasten Beitragszahler und Bund (Nr. 8)
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