Die Finanzämter berücksichtigen im Besteuerungsverfahren Kurzarbeitergeld nicht nach den gesetzlichen Vorgaben. Sie prüfen einen Großteil der Fälle nicht. Trotzdem sieht das BMF keinen Handlungsbedarf.
Korrekte Besteuerung bei Bezug von Kurzarbeitergeld nicht sichergestellt (Nr. 38)
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