Das BMAS nimmt zulasten des Bundes fehlerhafte Abrechnungen bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung weitgehend tatenlos in Kauf.
Leistungen für Unterkunft und Heizung: BMAS darf nicht hinnehmen, dass Länder und Kommunen Bundesmittel falsch abrechnen (Nr. 28)
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