Die Bundesregierung hat sich seit vielen Jahren wiederholt dazu verpflichtet, das Handeln von Regierung und Verwaltung an den Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung auszurichten. Zahlreiche Prüfungen des Bundesrechnungshofes belegen allerdings, dass Nachhaltigkeit in der täglichen Praxis vielfach nur eine untergeordnete Rolle spielt. Unsere Empfehlung lautet daher, Nachhaltigkeit wirksam im Bundeshaushalt zu verankern.
