Die Bundesregierung hat den Gesetzgeber unvollständig über die Wirkungen ihrer Gesetzentwürfe auf eine nachhaltige Entwicklung informiert. Dem Gesetzgeber fehlte damit eine wesentliche Entscheidungsgrundlage.
Nachhaltigkeitsprüfung bei Gesetzentwürfen: Bundesregierung informiert Gesetzgeber nur unzureichend (Nr. 2)
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