Zum Inhalt springen

Nachhaltigkeitsprüfung bei Gesetzentwürfen: Bundesregierung informiert Gesetzgeber nur unzureichend (Nr. 2)

Bemerkung

Downloads

Die Bundesregierung hat den Gesetzgeber unvollständig über die Wirkungen ihrer Gesetzentwürfe auf eine nachhaltige Entwicklung informiert. Dem Gesetzgeber fehlte damit eine wesentliche Entscheidungsgrundlage.

  • Nachhaltigkeitsprüfung bei Gesetzentwürfen: Bundesregierung informiert Gesetzgeber nur unzureichend (Nr. 2) PDF, 128 KB Download
Cookies