Trotz dieser Regelverstöße bleiben Konsequenzen meist aus, da effektive Sanktionsmechanismen fehlen. So sind die Fraktionen beispielsweise nicht verpflichtet, zweckwidrig verwendete Gelder zurückzuzahlen oder unzulässige Posts zu entfernen. Die derzeitige Rechtslage bietet daher keinen klaren Handlungsrahmen und führt letztlich zu einer uneinheitlichen Rechtsanwendung unter den Fraktionen.
Die Fraktionen lehnen die derzeitige Regelung ab, weil sie diese als zu restriktiv, lebensfremd und nicht mehr zeitgemäß empfinden. Auch die Rolle der Bundestagsverwaltung bei Regelverstößen ist im Abgeordnetengesetz nur unzureichend geregelt. Hier sollte der Gesetzgeber klarstellen, dass die Prüfung und Anwendung von Sanktionen Aufgaben der Verwaltung des Deutschen Bundestages sind.
