Der Gesetzesentwurf sieht wie die bisherige Regelung keinen wirksamen Rückforderungs- und Sanktionsmechanismus bei regelwidriger Mittelverwendung vor. Zwar sollen zweckwidrig eingesetzte Mittel zurückgefordert werden. Dies reicht aber nicht aus, um Fehlanreize zu verhindern. So fehlen nach wie vor z. B. Löschungspflichten für Inhalte in den sozialen Medien, die über das Aufgabenspektrum der Fraktionen hinausgehen.
Auch die Einbindung des Ältestenrates des Bundestages lässt viele Fragen offen und stellt so nicht sicher, dass wirksam sanktioniert wird. Die Verantwortung für eine effektive Sanktionierung und Rückforderung sollte bei der Bundestagsverwaltung liegen, die hierfür jedoch auch nach der geplanten Gesetzesnovelle keine ausreichende Rechtsgrundlage besitzen wird.