Der Bundesrechnungshof und die Rechnungshöfe der Niederlande, Spaniens und Zyperns haben die nationale Umsetzung der EU-Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung geprüft. Sie haben die Geldwäscheaufsicht über Banken und die Arbeit der Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen untersucht. Mit ihrem gemeinsamen Bericht zeigen sie Mängel auf und geben Empfehlungen für eine wirksame Geldwäschebekämpfung.
Geldwäsche zu bekämpfen ist eine zentrale Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten. Geldwäsche bezeichnet die Einschleusung von unrechtmäßig erwirtschafteten Geldern oder Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Hieraus entsteht jährlich ein Gesamtschaden von 2 bis 5 % des weltweiten Bruttoinlandsproduktes. Das sind bis zu 1,8 Billionen Euro.
In der gemeinsamen Prüfung befassten sich die Rechnungshöfe mit der Umsetzung europäischer Vorgaben, der Geldwäscheaufsicht über Banken und der Analyse von Meldungen durch die nationalen Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen.