Die EU-Fiskalregeln sollen die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sicherstellen. Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat einen Vorschlag zur Reform der Fiskalregeln vorgelegt. Der Bundesrechnungshof sieht diesen Vorschlag kritisch und hat daher einen Beratungsbericht mit klaren Empfehlungen an den Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages übersandt.
Die so genannten Maastricht-Kriterien, der Kern der EU-Fiskalregeln, sehen zwei Referenzwerte vor, um die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen der Mitgliedstaaten sicherzustellen:
- Das Defizitkriterium, d.h. ein Mitgliedstaat darf innerhalb eines Jahres nur ein Finanzierungsdefizit von maximal 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) eingehen sowie
- das Schuldenstandskriterium, d.h. die Schulden eines Mitgliedstaates dürfen maximal 60 % des BIP betragen.
Es gilt: Überschreitet die Schuldenstandsquote den Referenzwert von 60 %, muss ein Mitgliedstaat sie hinreichend schnell zurückführen und sicherstellen, dass sie sich rasch genug dem Referenzwert annähert.
