Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) braucht über 20 Monate, um Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer zu bearbeiten. Dem Bund drohen dadurch erhebliche Zins- und Schadensersatzansprüche.
Risiken in Millionenhöhe durch überlange Verfahren bei der Erstattung von Kapitalertragsteuer (Nr. 28)
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