Zum Inhalt springen

Sondervermögen „Entschädigungsfonds“ auflösen: Leistungen künftig direkt aus dem Bundeshaushalt zahlen (Nr. 32)

Bemerkung

Downloads

Das Sondervermögen „Entschädigungsfonds“ hat sich überholt. Die Gründe für seine Errichtung rechtfertigen seine Fortführung nicht mehr. Noch offene Entschädigungsleistungen sollten fortan unmittelbar aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

  • Sondervermögen „Entschädigungsfonds“ auflösen: Leistungen künftig direkt aus dem Bundeshaushalt zahlen (Nr. 32) PDF, 207 KB Download
Cookies