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Steuerdatenaustausch: Verstöße der Finanzinstitute gegen Meldepflichten wirksam und einheitlich ahnden (Nr. 5)

Bemerkung

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Finanzinstitute, z. B. Banken und bestimmte Versicherungsgesellschaften, müssen zum Teil nur geringe Bußgelder fürchten, wenn sie Meldepflichten für den Steuerdatenaustausch verletzen. Dies schwächt den Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung.

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