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Die Finanzämter berücksichtigen steuerfreie Arbeitgeber-Erstattungen häufig nicht bei der Veranlagung zur Einkommensteuer – vor allem deshalb, weil ihnen die Datengrundlage für Kontrollen fehlt. Die Folge sind Steuerausfälle. Das BMF hält eine Verbesserung der Datengrundlage für wünschenswert, lässt jedoch die Umsetzung offen.