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Steuervorteil auf landwirtschaftliche Tätigkeit begrenzen (Nr. 19)

Bemerkung

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Statt klimabedingte Gewinnausfälle auszugleichen, begünstigt ein Steuervorteil für Land- und Forstwirte vor allem außerordentliche Gewinne. Dies entspricht nicht dem Ziel des Gesetzgebers.

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