Umsetzung des Arbeitspapiers des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. April 2019 "Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der besonderen Wohnform ab dem 1. Januar 2020 nach §42a Absatz 5 und 6 SGB XII"
Abschließende Mitteilung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Umsetzung des Arbeitspapiers des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. April 2019 "Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der besonderen Wohnform ab dem 1. Januar 2020 nach §42a Absatz 5 und 6 SGB XII"
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