Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hätten Bund und Länder bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen online anbieten müssen. Dieses Ziel haben sie deutlich verfehlt: Bisher sind nur 19 % der digitalisierbaren Verwaltungsleistungen online verfügbar. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) muss seine Rolle als Koordinator für die Verwaltungsdigitalisierung aktiver wahrnehmen. Es muss dafür sorgen, dass Bund und Länder zentrale IT-Lösungen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bereitstellen und eine föderale Digital- und IT-Strategie entwickeln.

