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Verstoß von Bundesbehörden gegen Geheimschutzvorgaben gefährdet Sicherheit sensibler Daten (Nr. 3)

Bemerkung

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Viele Bundesbehörden haben ihre Behördennetze nicht ausreichend abgesichert und nicht für sensible, geheimhaltungsbedürftige Daten freigegeben.

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