Die Empfehlungen des Bundesrechnungshofs haben grundlegende Verbesserungen angestoßen:
So erkannte der Bundesrechnungshof Schwächen in der sogenannten Delegation of Authority – also der klaren Zuordnung von Zuständigkeiten und Berichtspflichten. Der Bundesrechnungshof empfahl, Entscheidungsbefugnisse nachvollziehbar und transparent zuzuweisen – damit klar ist, wer wofür verantwortlich ist und wer an wen zu berichten hat.
Mehr als 90 Prozent der Hilfe – ob Nahrungsmittel oder Geld – werden von Kooperationspartnern des WFP an die Bedürftigen verteilt. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, Ausgaben hierfür erst dann zu verbuchen, wenn die Hilfe tatsächlich bei den Bedürftigen ankommt – und nicht bereits bei der Übergabe an diese Kooperationspartner. Dies würde die Rechenschaft bis zur „letzten Meile“ stärken – also bis zum tatsächlichen Ziel der Hilfe.
Auch überarbeitete das WFP auf Anregung des Bundesrechnungshofes seine Bilanzierungsregeln für mehrjährige Finanzbeiträge und passte sie an internationale Standards an. Dies war eine der Voraussetzungen, damit Präsident Scheller bisher uneingeschränkte Testate erteilen konnte.