Neue Autobahnanschlussstelle könnte unwirtschaftlich sein und die Verkehrssicherheit gefährden (Nr. 27)
Die Wirtschaftlichkeit und die Verkehrssicherheit einer neuen Anschlussstelle an der A 7 bei Hildesheim betrachtete das BMVI nicht. Die Anschlussstelle will das BMVI in unmittelbarer Nähe zu einer bereits vorhandenen Anschlussstelle bauen, um einen neuen Gewerbepark an die Autobahn anzubinden. Die beiden Anschlussstellen lägen nur 1,9 km voneinander entfernt. Derart geringe Abstände zwischen Anschlussstellen beeinträchtigen aber die Verkehrssicherheit. Für die Wirtschaftlichkeit des Neubaus fehlt zudem der Nachweis. Den zusätzlichen Verkehr des Gewerbeparks könnte die bestehende Anschlussstelle aufnehmen, wenn sie ausgebaut würde. Deswegen muss das BMVI in einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die beiden Varianten Neubau und Ausbau vergleichen und dabei auch die Verkehrssicherheit berücksichtigen.
Unnötige Sperranlage an Unterführung für über 2,8 Mio. Euro (Nr. 25)
Eine geplante, über 2,8 Mio. Euro teure Sperranlage an einer Autobahnunterführung in Bayern ist nicht notwendig. Das BMVI plant diese Sperranlage, um bei einer drohenden Überflutung das Durchfahren mit Fahrzeugen zu verhindern. Dabei wird die Unterführung mit einer besonders leistungsstarken Pumpenanlage ausgerüstet. Die Pumpen können sie auch bei außergewöhnlichem Starkregen entwässern, der statistisch alle 100 Jahre einmal auftritt. Zusätzlich wird die Unterführung mit einer Notstromversorgung und einem Meldesystem ausgerüstet. Das BMVI hält die zusätzliche Sperranlage für den Fall für notwendig, dass die Pumpen dennoch versagen. Aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit, dass es derartig stark regnet und gleichzeitig die Pumpen ausfallen, fordert der Bundesrechnungshof das BMVI auf, die Sperranlage nicht zu bauen.
Ordnungsgemäße Wirtschaftlichkeitsuntersuchung fehlt regelmäßig (Nr. 26)
Bei der Planung eines Straßentunnels für 28 Mio. Euro traf das BMVI wesentliche Entscheidungen ohne korrekte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Es missachtete damit zum wiederholten Mal grundlegende haushaltsrechtliche Bestimmungen. Eine Bundestraße soll bei Landshut eine Bahnlinie und eine Landesstraße unterführen. Dazu war zunächst eine offene Unterführung (Trog) und dann ein Tunnel geplant. Bei beiden Varianten hat das BMVI keine richtige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt und so gegen Haushaltsrecht verstoßen. Dieser Verstoß reiht sich in wiederholte Feststellungen des Bundesrechnungshofes ein, dass beim Straßenbau Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen fehlen oder gravierende Mängel aufweisen. Das ist bedenklich. Der Bundesrechnungshof fordert das BMVI auf, Entscheidungen über den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen stets mit ordnungsgemäßen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu unterlegen.