Seit Jahren mangelhafte Korruptionsprävention im größten Beschaffungsamt der Bundeswehr (Nr. 48)
Im größten Beschaffungsamt der Bundeswehr leidet die Korruptionsprävention seit Jahren: Beschäftigte sind deutlich zu lange auf besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten eingesetzt. Das stellte der Bundesrechnungshof schon zum wiederholten Mal fest. Um Korruption vorzubeugen, hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) solche Verwendungen auf fünf Jahre begrenzt – es sei denn, die Bundeswehr trifft Ausgleichsmaßnahmen. In drei Viertel der geprüften Fälle war die vorgeschriebene Verwendungsdauer von fünf Jahren überschritten, ohne dass Ausgleichsmaßnahmen festgelegt waren. Entgegen vorheriger Zusagen hat das BMVg die Mängel im Beschaffungsamt bislang nicht abgestellt. Es reicht nicht, Maßnahmen zur Korruptionsprävention vorzuschreiben. Das BMVg muss auch kontrollieren, ob die Bundeswehr seine Vorgaben einhält. Nur so kann es dem Korruptionsrisiko im größten Beschaffungsamt der Bundeswehr wirksam begegnen.
Beitrag Nr. 48 (nicht barrierefrei)
Teures Cyber‐Lagezentrum kann schnelle Eingreiftruppe der NATO nicht unterstützen (Nr. 49)
Das bislang 60 Mio. Euro teure Cyber‐Lagezentrum kann die unter deutscher Führung stehende schnelle Eingreiftruppe der NATO im Jahr 2023 nicht wie geplant wirksam unterstützen. Es wird nicht zeitgerecht einsatzbereit sein, was vor allem an einer unzureichenden Planung liegt. Das Lagezentrum soll im Wesentlichen mit spezieller Software ein sogenanntes „fusioniertes Lagebild“ zum Cyber- und Informationsraum weitgehend automatisiert erstellen. Um das Cyber-Lagezentrum früher nutzen zu können, wich das BMVg beim zugehörigen IT‐Projekt von den üblichen planungsintensiven Verfahren ab. Fehlendes Personal, unklare Vorgaben und Finanzierungsprobleme ließen das Projekt aber stocken. Die Bundeswehr erwog zwischenzeitlich sogar, es abzubrechen. Das schloss sie dann aber vorschnell aus. Stattdessen hat sie den Aufbau des Lagezentrums unterbrochen, um weitere Optionen zu prüfen. Im Ergebnis ist derzeit trotz Millionen-Investitionen unklar, ob und wann das Cyber‐Lagezentrum die Bundeswehr tatsächlich bei Einsätzen unterstützen kann. Das BMVg sollte sein IT‐Projekt zum Cyber‐Lagezentrum nur dann fortsetzen, wenn es das Lagezentrum höher priorisiert als andere Projekte und daher die notwendigen Ressourcen bereitstellt.
Beitrag Nr. 49 (nicht barrierefrei)
Mehr als 50 Mio. Euro für ungenutzte Software (Nr. 50)
Die Bundeswehr hat seit dem Jahr 2006 mehr als 50 Mio. Euro für ungenutzte Software eines bestimmten Anbieters ausgegeben. Wenn das BMVg es nicht schafft, die Situation zu verändern, zahlt die Bundeswehr dem Anbieter weiter jährlich mindestens 5 Mio. Euro, damit dieser die ungenutzte Software pflegt. Mit einer sorgfältigeren Planung hätte die Bundeswehr vermeiden können, Software zu erwerben, die sie dann nicht benötigt. Zudem war von Anfang an klar, dass sie dem Anbieter die jährliche Softwarepflege bezahlen muss – auch wenn sie die Software gar nicht nutzt. Solche Fehleinkäufe muss das BMVg durch effektive Fachaufsicht verhindern.
Beitrag Nr. 50 (nicht barrierefrei)
E‐Akte der Bundeswehr: Teures Digitalisierungsprojekt stellt Funktionen verzögert und nur eingeschränkt bereit (Nr. 51)
Das BMVg will mit weiteren 110 Mio. Euro die E-Akte in der gesamten Bundeswehr einführen, obwohl die Software noch viele Mängel hat, wesentliche Anforderungen nicht erfüllt und kaum genutzt wird. Bislang hat es 52 Mio. Euro ausgegeben, um die Software zunächst für 35 000 Beschäftigte in ausgewählten Dienststellen einzuführen. Trotz der Schwierigkeiten will das BMVg nun weitere 155.000 Beschäftigte ausstatten und die Software dann im Betrieb fertig entwickeln. Der Bundesrechnungshof empfiehlt stattdessen, die E-Akte erst dann weiteren Beschäftigten bereitzustellen, wenn die wesentlichen Mängel der Software beseitigt sind und sie wie geplant funktioniert. Damit würde das BMVg dem Risiko begegnen, dass eine mängelbehaftete Software die Akzeptanz der Beschäftigten für die E-Akte und insgesamt den Projekterfolg gefährdet.
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