Der Bundesrechnungshof unterstützt die parlamentarischen Haushaltsberatungen durch Berichte und Stellungnahmen, in denen er dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages seine Prüfungserkenntnisse mitteilt.
Für die Haushaltsberatungen hat er dem Haushaltsausschuss am 2. November 2020 seine Analyse und Bewertung der finanzwirtschaftlichen Lage der Bundesfinanzen übermittelt. Grundlagen des Berichts nach § 88 Absatz 2 BHO sind
- der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 und
- der von der Bundesregierung beschlossene Finanzplan 2020 bis 2024.
Auf Grundlage einer kurz vor Abschluss der Haushaltsberatungen von der Bundesregierung zugeleiteten Bereinigungsvorlage wurde die im Regierungsentwurf vorgesehene Nettokreditaufnahme deutlich erhöht, von 96,2 auf 179,8 Mrd. Euro. Ob dies einer bedarfsgerechten Veranschlagung für das kommende Haushaltsjahr entspricht, ist offen. Der Bundesrechnungshof hatte schon für den 2. Nachtragshaushalt 2020 eine erhebliche Überveranschlagung konstatiert.
Dieser Befund dürfte sich zum Jahresende 2020 bestätigen. Besser wäre es daher, auf Haushaltsentscheidungen ohne belastbare Faktenlage zu verzichten und sich stattdessen auf die Berücksichtigung der jetzt absehbaren Krisenbekämpfungsmaßnahmen im Haushalt 2021 zu konzentrieren. Im Frühjahr 2021 könnte dann bei nachgewiesenem Bedarf mit einem Nachtragshaushalt 2021 auf Basis aktueller Daten – insbesondere des Haushaltsabschlusses 2020 ‑ ggf. nachgesteuert werden. Dass ein Nachtragshaushalt sehr schnell auf den Weg gebracht werden kann, zeigt das Beispiel des 1. Nachtrags für das Jahr 2020.
Im Ergebnis werden die getroffenen Feststellungen des Bundesrechnungshofs durch die aktuelle Entwicklung weitgehend bestätigt: