„Um Anleger vor fehlerhaft als nachhaltig bezeichneten Finanzprodukten zu schützen, muss der Bund für eine wirksame Kontrolle sorgen. Es muss sichergestellt sein, dass die Finanzmarktakteure die Vorgaben der EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit und Transparenz einhalten,“ sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, anlässlich der Veröffentlichung eines Berichts über Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Aktionsplan der EU-Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. „Allerdings zeichnet sich ab, dass die Finanzaufsicht eine systematische Überprüfung der EU-Taxonomie nicht leisten kann. Hier muss der Bund nachsteuern. Wenn ein Finanzprodukt als „grün“ deklariert wird, muss sich der Anleger darauf verlassen können, dass das Produkt auch „grün“ ist.“
Der Bericht des Bundesrechnungshofes analysiert die Sustainable-Finance-Strategie der Bundesregierung und untersucht, ob und inwieweit die Bundesregierung die Interessen Deutschlands bei der Finanzierung nachhaltigen Wachstums auf europäischer Ebene angemessen vertritt.