„Aus einem sicherheits- und verteidigungspolitisch begründeten ‚Whatever it takes!‘ darf nicht ‚Geld spielt keine Rolle!‘ werden“, so der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller. Anlass ist die Veröffentlichung eines Sonderberichts, in dem der Bundesrechnungshof übergreifenden Handlungsbedarf bei der Bundeswehr aufzeigt. „Die geänderte Schuldenregel gibt der Bundeswehr größere finanzielle Möglichkeiten. Umso mehr ist sie in der Pflicht, verantwortungsvoll mit dem Geld umzugehen und die Wirkung der Verteidigungsausgaben spürbar zu erhöhen. Nach einer umfassenden Aufgabenkritik, die der veränderten Sicherheitslage gerecht wird, muss die Bundeswehr neu priorisieren. Verteidigungswichtiges ist von weniger Wichtigem zu trennen. Es sind noch weitreichende Veränderungen in der Organisation und beim Personal nötig, um die Bundeswehr mit mehr Truppe fit für ihren Kernauftrag zu machen.“
Bundesregierung und Parlament wollen die Verteidigungsfähigkeit stärken. Zur langfristigen Finanzierung der Bundeswehr hat der Gesetzgeber die Schuldenregel gelockert. Für Verteidigungsausgaben kann der Bund nun dauerhaft und unbegrenzt Kredite aufnehmen. Das Bundesministerium der Verteidigung ( BMVg ) und die Bundeswehr müssen das viele Geld zielgerichtet und wirtschaftlich verwenden. Organisatorisch und personell ist die Bundeswehr konsequenter auf den Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung auszurichten.