Ganztagsbetreuung zielgenau fördern
Beim Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder unterstützt der Bund die Länder mit bis zu 3,5 Mrd. Euro, fördert aber teilweise am Bedarf vorbei. Die Finanzhilfen verteilt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nach dem Königsteiner Schlüssel. Dieser orientiert sich aber nicht am tatsächlichen Betreuungsbedarf, sondern am Steueraufkommen und der Bevölkerungszahl der einzelnen Länder. Erkenntnisse über einen länderspezifischen und teilweise zukünftig geringeren Betreuungsbedarf ignorierte das BMFSFJ. Denn der notwendige Ausbau der Ganztagsbetreuung verteilt sich ungleich auf die Länder: Da in fünf Ländern die Zahl der Grundschulkinder in den nächsten Jahren voraussichtlich sinken wird, geht das BMFSFJ derzeit von bis zu 185 000 Plätzen zu viel aus. Eine Anpassung würde bis zu 700 Mio. Euro einsparen. Notwendig ist ein Verteilungsmaßstab, der die unterschiedlichen Bedarfe beim Ausbau der Ganztagsbetreuung zutreffend abbildet. Das BMFSFJ sollte seine Bedarfsermittlung korrigieren und die Länder bedarfsorientiert fördern.
Leistungen für Unterkunft und Heizung: BMAS darf nicht hinnehmen, dass Länder und Kommunen Bundesmittel falsch abrechnen
Der Bund nimmt fehlerhafte Abrechnungen seines Anteils bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung für Arbeitsuchende in der Grundsicherung weitgehend tatenlos in Kauf. Bei Prüfungen von 32 der 405 Kommunen fielen umfangreiche falsche Abrechnungen auf. Anschließende Korrekturen der Länder verhinderten einen finanziellen Nachteil für den Bund von 9,8 Mio. Euro. Weitere Rückerstattungsansprüche des Bundes waren bereits verjährt. Auch bei den nicht geprüften 373 Kommunen sind vergleichbare Abrechnungsfehler zu erwarten. Offen bleibt, in welcher Höhe sich die nicht erkannten Fehler finanziell auswirken. Trotz seiner Finanzierungsverantwortung sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausschließlich die Länder in der Pflicht. Es darf falsche Abrechnungen nicht passiv hinnehmen, sondern muss seine Verantwortung für den Einsatz von Bundesmitteln künftig aktiv wahrnehmen. Es ist seine Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den Ländern eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.
Leistungen für Unterkunft und Heizung zahlen die Jobcenter im Auftrag der Kommunen aus. Die Kommunen melden ihre Ausgaben den Ländern. Die Länder rechnen wiederum den Bundesanteil mit dem BMAS ab.
Finanzhilfen besser mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verzahnen
Der Bund stellt nicht sicher, dass Länder und Kommunen Nachhaltigkeitsaspekte ausreichend berücksichtigen, wenn sie die erheblichen Finanzhilfen des Bundes einsetzen. So unterstützt der Bund allein finanzschwache Kommunen mit 7 Mrd. Euro in einem gesonderten Programm. Er fördert damit u. a. energetische Sanierungen, Lärmbekämpfung, Städtebau oder Luftreinhaltung. Der Bundesrechnungshof prüfte 740 solcher Maßnahmen in 177 Kommunen. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigten die Kommunen dabei nur bei weniger als 5 % der geprüften Fördermaßnahmen. Grund dafür ist, dass die Regelungen zu Finanzhilfen hierzu keine Vorgaben enthalten, obwohl der Bund entsprechende Steuerungs- und Kontrollrechte hat. Damit verspielt der Bund eine wesentliche Möglichkeit, die Nachhaltigkeitsziele stärker zu unterstützen, obwohl er selbst den Kommunen dabei eine herausragende Rolle einräumt. In die bestehende Leitlinie zu Steuerungs- und Kontrollrechten des Bundes bei Finanzhilfen sollte das BMF daher Eckpunkte zur Berücksichtigung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie für künftige Finanzhilfen aufnehmen.