Ausfall von Wasserstraßen droht: Baumaßnahmen wirklich priorisieren ( Nr. 25 )
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ( BMDV ) riskiert, dass wichtige Wasserstraßen ausfallen. Es priorisiert seine Baumaßnahmen falsch. Es kann nicht alles Dringliche gleichzeitig angehen und muss das Verkehrsaufkommen stärker berücksichtigen. Andernfalls entscheidet der Zufall, ob das BMDV den Schiffsverkehr z. B. auf Lahn, Werra oder dem Rhein einschränken muss.
Das BMDV identifizierte 865 erforderliche Ersatz- und Ausbaumaßnahmen, beispielsweise an Schleusen, Wehren oder Leitzentralen. Fast die Hälfte ordnete es der höchsten von vier Prioritätsstufen zu. Die finanziellen und personellen Ressourcen genügen aber nicht, um diese mehr als 400 Baumaßnahmen gleichzeitig zu erledigen. Auch sind zusätzliche Planungs- und Baukapazitäten nicht kurzfristig verfügbar. Aktuell verschärft das BMDV das Problem zusätzlich. Es beginnt auch Baumaßnahmen, die als weniger wichtig eingestuft sind, und bindet dort Ressourcen.
Das BMDV muss neu priorisieren, um das Wichtigste zuerst zu bauen. Die derzeitige Priorisierung des BMDV ist nicht geeignet, um die bedeutenden Wasserstraßen langfristig als Verkehrsträger zu erhalten.
Förderinitiative stockt: Geld für Investitionen in Bahnhöfe wird kaum abgerufen ( Nr. 26 )
Mit einer Förderinitiative will das BMDV Bahnhöfe attraktiver und barrierefreier machen. Für die Jahre 2019 bis 2026 stellte es rund 600 Mio. Euro für Bauvorhaben bereit, wie neue Zugänge, Aufzüge oder die Sanierung von Fassaden und Dächern. Bis Ende 2023 konnte die DB InfraGO AG aber lediglich 84 Mio. Euro in Anspruch nehmen. Vorgesehen war, bis dahin 326 Mio. zu investieren. Alle Vorhaben sollen bis 2026 umgesetzt sein. Das ist unrealistisch.
Ein Hauptgrund für den schleppenden Mittelabfluss und den Verzug der Initiative: das BMDV steuert unzureichend. Wegen Personalmangels überlässt es allein der DB InfraGO AG, ob beziehungsweise wann sie die Bauvorhaben umsetzt. Es beobachtet lediglich den Mittelabfluss. Haushaltsrechtlich ist das BMDV aber zu mehr verpflichtet: Es muss prüfen, ob Fördervorhaben umsetzbar sind und den Programmerfolg begleitend sowie abschließend kontrollieren. Ohne aktive Steuerung wird das BMDV die Ziele seiner Förderinitiative nicht erreichen.