Zum Inhalt springen

Der Bundesrechnungshof legt in einem Ergänzungsband zu den Bemerkungen 2024 neue Prüfungsergebnisse vor. „Wir bringen aktuelle Prüfungsergebnisse in das parlamentarische Entlastungsverfahren ein. Mit unseren Feststellungen machen wir Fehlentwicklungen und unwirtschaftliches Verhalten in der Bundesverwaltung transparent. Unsere Empfehlungen geben dem Parlament Ansatzpunkte, um korrigierend einzugreifen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller. Die Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sind Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag. Sie werden vom Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses beraten.

„Es geht darum, die Haushaltsmittel des Bundes zielgerichtet einzusetzen. Jeder Euro muss nachgewiesen Wirksamkeit erzielen. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Effektivität und Effizienz, müssen beachtet werden. Dies gilt umso mehr angesichts des wachsenden Schuldenbergs“, so Scheller.

Die aktuelle Ergänzung ( Bemerkungen 2024 – Ergänzungsband ) umfasst unter anderem die folgenden Beiträge:

Infrastrukur

Ausfall von Wasserstraßen droht: Baumaßnahmen wirklich priorisieren ( Nr. 25 )

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ( BMDV ) riskiert, dass wichtige Wasserstraßen ausfallen. Es priorisiert seine Baumaßnahmen falsch. Es kann nicht alles Dringliche gleichzeitig angehen und muss das Verkehrsaufkommen stärker berücksichtigen. Andernfalls entscheidet der Zufall, ob das BMDV den Schiffsverkehr z. B. auf Lahn, Werra oder dem Rhein einschränken muss.

Das BMDV identifizierte 865 erforderliche Ersatz- und Ausbaumaßnahmen, beispielsweise an Schleusen, Wehren oder Leitzentralen. Fast die Hälfte ordnete es der höchsten von vier Prioritätsstufen zu. Die finanziellen und personellen Ressourcen genügen aber nicht, um diese mehr als 400 Baumaßnahmen gleichzeitig zu erledigen. Auch sind zusätzliche Planungs- und Baukapazitäten nicht kurzfristig verfügbar. Aktuell verschärft das BMDV das Problem zusätzlich. Es beginnt auch Baumaßnahmen, die als weniger wichtig eingestuft sind, und bindet dort Ressourcen.

Das BMDV muss neu priorisieren, um das Wichtigste zuerst zu bauen. Die derzeitige Priorisierung des BMDV ist nicht geeignet, um die bedeutenden Wasserstraßen langfristig als Verkehrsträger zu erhalten.

Förderinitiative stockt: Geld für Investitionen in Bahnhöfe wird kaum abgerufen ( Nr. 26 )

Mit einer Förderinitiative will das BMDV Bahnhöfe attraktiver und barrierefreier machen. Für die Jahre 2019 bis 2026 stellte es rund 600 Mio. Euro für Bauvorhaben bereit, wie neue Zugänge, Aufzüge oder die Sanierung von Fassaden und Dächern. Bis Ende 2023 konnte die DB InfraGO AG aber lediglich 84 Mio. Euro in Anspruch nehmen. Vorgesehen war, bis dahin 326 Mio. zu investieren. Alle Vorhaben sollen bis 2026 umgesetzt sein. Das ist unrealistisch.

Ein Hauptgrund für den schleppenden Mittelabfluss und den Verzug der Initiative: das BMDV steuert unzureichend. Wegen Personalmangels überlässt es allein der DB InfraGO AG, ob beziehungsweise wann sie die Bauvorhaben umsetzt. Es beobachtet lediglich den Mittelabfluss. Haushaltsrechtlich ist das BMDV aber zu mehr verpflichtet: Es muss prüfen, ob Fördervorhaben umsetzbar sind und den Programmerfolg begleitend sowie abschließend kontrollieren. Ohne aktive Steuerung wird das BMDV die Ziele seiner Förderinitiative nicht erreichen.

Steuern

Milliardenbetrug eindämmen: Kassen-Nachschau stärken ( Nr. 31 )

Dem Fiskus entgehen durch Steuerbetrug in bargeldintensiven Branchen jährlich Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe. Angesichts von Betrugsquoten von bis zu 80 % finden Kontrollen viel zu selten statt.

Um die Besteuerung zu sichern, schuf der Gesetzgeber das Kontrollinstrument der Kassen-Nachschau. Ihr sollen jährlich 2,4 % aller Betriebe unterliegen. Das wären lediglich rund 190 000 pro Jahr. Jeder Betrieb müsste damit durchschnittlich nur alle 42 Jahre mit einer Kassen-Nachschau rechnen. Tatsächlich schafft die Finanzverwaltung aber höchstens 15 000 pro Jahr. Für unehrliche Steuerpflichtige besteht also kaum ein Risiko, entdeckt zu werden. Eine präventive Wirkung kann die Kassen-Nachschau so nicht entfalten.

Die Finanzverwaltungen dürfen seit dem Jahr 2018 die ordnungsgemäße Aufzeichnung von Kasseneinnahmen und -ausgaben unangekündigt in Betriebs- und Geschäftsräumen prüfen. Diese Möglichkeit wird bundesweit viel zu wenig genutzt und variiert stark von Bundesland zu Bundesland. Dem Bundesministerium der Finanzen ( BMF ) ist es nicht gelungen, mit den Bundesländern Ziele für die Zahl der Kassen-Nachschauen und Grundlagen einer einheitlichen Ausgestaltung zu vereinbaren. Es hat diese Bemühungen auf unbestimmte Zeit verschoben. Für den Bundesrechnungshof ist das nicht hinnehmbar. Das BMF muss die milliardenhohen Steuerausfälle in bargeldintensiven Branchen entschlossen eindämmen.

Betrugsbekämpfung: BMF muss Meldesystem für Umsatzsteuer voranbringen ( Nr. 29 )

Das BMF riskiert, mit der fristgerechten Einführung eines nationalen Meldesystems für Umsätze zwischen Unternehmen zu scheitern. Damit droht Deutschland, in der Europäischen Union den Anschluss bei der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung zu verlieren. Andere Mitgliedstaaten sind bei der Entwicklung nationaler Meldesysteme weit voraus. Es besteht die Gefahr, dass sich Umsatzsteuerbetrug aus anderen Mitgliedstaaten nach Deutschland verlagert.

Die Planungen, insbesondere die notwendigen Gesetzesänderungen, muss das BMF nun zügig voranbringen. Mit dem Meldesystem sollen steuerrelevante Daten aus eRechnungen direkt an die Finanzbehörden übermittelt werden. Es wäre ein neues Instrument zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug, der jährlich Steuerausfälle in Milliardenhöhe verursacht. Das Meldesystem soll bis zum 1. Juli 2030 umgesetzt sein.

Bundeswehr

Ersatzteile aus dem 3D-Drucker: Millioneninvestitionen der Bundeswehr weitgehend wirkungslos ( Nr. 28 )

Die Bundeswehr investiert in 3D-Drucker zum Druck von Ersatzteilen, kann sie aber kaum nutzen. Denn hierfür benötigt sie Konstruktionsdaten und Fertigungsrechte, die sie sich erst für zehn Ersatzteile gesichert hat. Bisher nimmt die Bundeswehr die Ersatzteilversorgung durch 3D-Druck nicht regelmäßig in ihre Beschaffungsverträge auf. Dennoch beschaffte sie für 3,4 Mio. Euro 3D-Drucker. Sie plant, weitere 15 Mio. Euro dafür auszugeben. Diese weiteren Investitionen bleiben aber ohne Konstruktionsdaten und Fertigungsrechte wirkungslos.

Die Bundeswehr will mit 3D-Druck ihre Einsatzbereitschaft erhöhen. Tatsächlich lassen sich Ersatzteile mit 3D-Druck bedarfsgerecht und örtlich flexibel herstellen. Auch der schlechten Ersatzteilversorgung bei älteren Waffensystemen könnte mit 3D-Druck begegnet werden. Lieferketten würden robuster. Bisher hat es die Bundeswehr jedoch versäumt, den notwendigen rechtlichen und technischen Rahmen für den 3D-Druck zu schaffen. Deshalb muss sie künftig enger mit der Industrie zusammenarbeiten, um die Möglichkeiten des 3D-Drucks effizient zu nutzen.

Cookies