„Für die Verwendung von Haushaltsmitteln durch die Bundestagsfraktionen gibt es keine klaren und praxistauglichen Regeln und kein wirksames Sanktionsregime. Das ist bedenklich und birgt die Gefahr, dass Fraktionen diese Mittel für Parteiaufgaben oder gar Wahlkampfzwecke einsetzen. Damit würden sie die strengen Vorgaben der staatlichen Parteienfinanzierung verletzen. Offen ist insbesondere die Abgrenzung der zulässigen Unterrichtung der Öffentlichkeit von der unzulässigen Parteiwerbung. Neue Formate der sozialen Medien verstärken das Problem“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung eines Berichts über Regelungsdefizite bei den Fraktionsfinanzen. „Besonders schwer wiegt dieses bislang in Kauf genommene Defizit aber vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Ohne Kontrolle und Sanktionen steht die Legitimation des Systems der Fraktionsfinanzierung in Frage.“