Mit Bundesmitteln mehr bewegen. Durch einfache Regeln und klare Zuständigkeiten. Für einen attraktiven, leistungsfähigen und klimafreundlichen Nahverkehr.
„Obwohl der ÖPNV in der Verantwortung der Länder liegt, finanziert ihn der Bund jährlich mit einem zweistelligen Milliardenbetrag. Vielfach verwenden die Länder die Bundesmittel aber nicht sofort für den ÖPNV, sondern lassen sie zunächst ungenutzt. Insgesamt tragen die Länder deutlich weniger zur Finanzierung des ÖPNV bei als der Bund. Das sollte der Bund nicht hinnehmen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, anlässlich der Veröffentlichung eines Sonderberichts über den Einsatz von Bundesmitteln für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). „Der Bund finanziert den ÖPNV über viele Wege – mit unterschiedlichen Regeln, Verfahren, Voraussetzungen und Zuständigkeiten. In diesem Förderdschungel verstrickt sich der Bund, ihm fehlt ein vollständiger Überblick. Das schwächt den ÖPNV. Daher muss der Bund seine Finanzierungsinstrumente bereinigen. Neben dem Abbau von Mischfinanzierungen würde ein einheitliches ÖPNV-Gesetz helfen, den Förderdschungel zu lichten und in der Sache mehr zu erreichen. Zudem braucht der Bund eine koordinierende Stelle, die alle wesentlichen Informationen über die Finanzierung des ÖPNV bündelt. Durch diese Maßnahmen würden die Bundesmittel mehr bewegen – für einen attraktiven, leistungsfähigen und klimafreundlichen Nahverkehr. Denn „Viel Geld hilft viel“ ist hier ein Trugschluss.“
Der ÖPNV hat künftig eine noch größere Bedeutung: Er löst Verkehrsprobleme, schützt Klima und Umwelt und stärkt strukturschwache Gebiete. Mit einem leistungsfähigen und attraktiven ÖPNV wollen Bund und Länder diese Ziele erreichen.