Statement des Präsidenten des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, anlässlich der Zuleitung eines Sonderberichts zur Finanzierung des ÖPNV in Deutschland
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Statement des Präsidenten des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, anlässlich der Zuleitung eines Sonderberichts zur Finanzierung des ÖPNV in Deutschland
Der ÖPNV gewinnt für die Mobilität in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Als Alternative zum motorisierten Individualverkehr entlasten Busse, Straßenbahnen und Regionalzüge verstopfte Straßen und tragen so zur Lösung von Verkehrsproblemen bei. Vor allem dient der ÖPNV dem Klima- und Umweltschutz. ÖPNV stärkt strukturschwache Gebiete, verhilft also zu gleichwertigen Lebensverhältnissen. Um diese Ziele zu erreichen, braucht Deutschland einen leistungsfähigen und attraktiven ÖPNV .
Bund und Länder wollen den ÖPNV daher zukunftsfähig ausbauen und seinen Anteil am Mobilitätsmix erhöhen. Auch die neue Bundesregierung will das. Im Koalitionsvertrag steht, dass der ÖPNV mit einem Ausbau- und Modernisierungspakt attraktiver und leistungsfähiger sowie mit weiteren Bundesmitteln gefördert werden soll.
Dabei geht die Bundesregierung aber die Grundprobleme bei der Finanzierung des ÖPNV nicht an:
Das alles hat zu jahrelangen Fehlentwicklungen geführt.
Transparenz und Wirtschaftlichkeit bei Einsatz der Steuergelder bleiben dabei auf der Strecke.
Obwohl der ÖPNV in der Verantwortung der Länder liegt, finanziert ihn der Bund jährlich mit einem zweistelligen Milliardenbetrag – in 2021 allein über die drei größten Finanzierungsinstrumente mit 11,6 Mrd. Euro.
Weitere Finanzierungsinstrumente sind: andere gesetzliche Leistungen, Förderprogramme sowie Modell- und Forschungsvorhaben, Steuervergünstigungen, Corona-Sonderzahlungen. Teilweise stellt der Bund die Mittel mit dem ausdrücklichen Ziel zur Verfügung, den ÖPNV zu unterstützen. Andere Bundesmittel kommen dem ÖPNV mittelbar zu gute. Die Finanzierungsinstrumente basieren auf verschiedenen Regelwerken und haben unterschiedliche Voraussetzungen, Zuständigkeiten, Verfahren und Finanzierungsanteile des Bundes.
In diesem, von ihm geschaffenen Förderdschungel hat der Bund selbst keinen Durchblick mehr. Er hat sich darin so sehr verloren, dass ihm ein Gesamtüberblick fehlt. Wie viel Geld der Bund insgesamt für den ÖPNV ausgibt, weiß er selbst nicht genau. Denn er hat keine zentrale Stelle, die alle Bundesmittel erfasst und koordiniert.
Allerdings ist ein Gesamtüberblick unverzichtbar. Er ist Voraussetzung dafür, dass der Bund seine verschiedenen Finanzierungsbeiträge für die Länderaufgabe ÖPNV aufeinander abstimmt, um seinen Beitrag wirtschaftlich zu gestalten. Nur mit einem Gesamtüberblick kann er seine vielfältigen Instrumente und Maßnahmen auf die Verkehrs- und Klimaziele ausrichten und bei Fehlentwicklungen steuernd eingreifen.
Die teilweise gewählten Bund-Länder-Mischfinanzierungen mit ihren Verflechtungen verstärken das Problem:
Viel hilft nicht immer viel – vor allem nicht bei ineffizienten Strukturen. Deshalb sehen wir es kritisch, dass die Bundesregierung die Förderung des ÖPNV mit Bundesmitteln in diesen Strukturen weiter ausbauen will. Ohne bereinigte Strukturen werden auch weitere Milliarden nicht den gewünschten positiven Effekt haben.
Bevor der Bund den ÖPNV--Öffentlicher Personennahverkehr mit weiteren Bundesmitteln bedient, sollte er daher seinen Finanzierungsbeitrag zum ÖPNV überprüfen sowie die Finanzierungsinstrumente bereinigen und neu gestalten. Nur so kann er vom bloßen Geldgeber zum Impulsgeber für den ÖPNV werden. Deshalb sollte die Bundesregierung Mischfinanzierungen abbauen und den Förderdschungel lichten. Und dafür ein einheitliches ÖPNV -Gesetz schaffen, mit einheitlichen Verfahren, mit zielgenauen Steuerungsmöglichkeiten und mit besseren Kontrollmöglichkeiten des Bundes. Für mehr Transparenz.
Das neue ÖPNV -Gesetz sollte
Wichtig ist zudem, eine zentrale Stelle zur Koordinierung aller Bundesmittel für den ÖPNV beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr einzurichten. Diese sollte die ÖPNV -Finanzierung von Bund und Ländern für den Bundestag transparent machen.
Ambitionierte Empfehlungen, die sich lohnen. Damit wird der Bund vom bloßen Geldgeber zum Impulsgeber: Er kann seine Ziele im Blick behalten und bedarfsgerecht steuern. Das erhöht den Wirkungsgrad der Steuergelder. Sie können schneller, zielgerichteter und wirtschaftlicher für den ÖPNV verwendet werden.