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Das Foto zeigt eine Flagge mit den Landeswappen der Bundesländer.

Was wir mit dem Bundesrechnungshof auf Ebene des Bundes darstellen, sind auf Ebene der Länder die Landesrechnungshöfe. Wir stehen in engem Austausch miteinander.

Der vom Grundgesetz festgelegten Haushaltsautonomie von Bund und Ländern entspricht es, dass Bund und Länder eigene Haushalte aufstellen und beschließen, unabhängig voneinander die Haushalte durchführen und über unabhängige Einrichtungen zur Finanzkontrolle verfügen. Kein Rechnungshof kann einem anderen Weisungen erteilen.

Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder tauschen jedoch Prüfungserkenntnisse aus und stimmen sich in Grundsatzfragen gleichberechtigt ab. Dies ist notwendig, weil das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder weitgehend identisch ist und möglichst einheitlich ausgelegt und angewendet werden soll. Außerdem überschneiden sich die Zuständigkeiten von Bundesrechnungshof und Landesrechnungshöfen, da die Finanzsysteme von Bund und Ländern eng verflochten sind. So fließt das Aufkommen der ertragsstarken Gemeinschaftssteuern in die Kassen des Bundes und der Länder. Auch viele Förderprogramme werden teils vom Bund und teils von den Ländern finanziert.

Institutionalisiert ist die Zusammenarbeit in der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder.

Gemeinsame Veröffentlichungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder können Sie hier herunterladen:

Nachrichten zur Zusammenarbeit mit den Landesrechnungshöfen

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat im Rahmen der Frühjahrskonferenz vom 4. bis 5. Mai 2026 in Bremen folgende Erklärung beschlossen:

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben bei ihrer Herbstkonferenz vom 22. bis 23. September 2025 die Kieler Erklärung zum Gesetzesentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen verabschiedet.

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben bei ihrer Frühjahrskonferenz vom 24. bis 25. April 2023 die Münchner Erklärung zur Schuldenbremse und Haushaltskonsolidierung verabschiedet.

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben bei ihrer Konferenz vom 10. bis 11. Oktober die Augsburger Erklärung zum IT-Projekt KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) verabschiedet.

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben bei ihrer Konferenz vom 4. bis 6. Oktober 2021 die Berliner Erklärung für eine nachhaltige Finanzpolitik verabschiedet.

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben bei ihrer Konferenz vom 20. bis 22. September 2020 die Hildesheimer Erklärung zur Neuverschuldung des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie verabschiedet.

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben bei ihrer Konferenz am 15. und 16. Oktober 2018 die Bonner Erklärung zur Nachhaltigkeit verabschiedet.

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