Wir haben diesen Anlass genutzt, um mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und uns ihren Fragen und Anliegen zu widmen. Neben der Frage, wie wir unsere Empfehlungen durchsetzen können und wie sich der Bundeshalt zusammensetzt, hat viele die Frage bewegt: „Was hat der Bundesrechnungshof eigentlich mit dem Grundgesetz zu tun?“
Die Antwort ist einfach: Im Artikel 114 Absatz 2 des Grundgesetzes ist die Aufgabe des Bundesrechnungshofes definiert.
„Der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. (...) Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestage und dem Bundesrate jährlich zu berichten. (...)"
Transparenz ist eine der Grundvoraussetzungen für das Funktionieren einer Demokratie. Das gilt auch für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Wir machen Probleme transparent, indem wir mit genauem Blick die Fakten auf den Tisch legen.