Das Grundgesetz verpflichtet den Bund, zum Allgemeinwohl eine den Verkehrsbedürfnissen entsprechende Versorgung mit Eisenbahninfrastruktur und Eisenbahnverkehrsangeboten zu gewährleisten. Die Dauerkrise der DB AG gefährdet jedoch diesen Auftrag des Bundes. Der Bund muss daher seinen Ankündigungen Taten folgen lassen und die DB AG wirksam, umfassend und schnell neu ausrichten:
- Der Bund muss in einem Gesamtkonzept nachvollziehbare Ziele für das System Eisenbahn entwickeln und so den grundgesetzlichen Gewährleistungsauftrag konkretisieren.
- Er braucht die seit langem angekündigte Eigentümerstrategie – insbesondere muss der Bund festlegen, welche Konzernteile sich künftig noch in Bundeseigentum befinden müssen, damit er seinen Gewährleistungsauftrag erfüllen kann.
- Die Struktur des Systems Eisenbahn muss weiterentwickelt werden. Hierzu gehört die Kontrolle über ein leistungsfähig auszugestaltendes Schienennetz. Den Wettbewerb auf die Schiene sollte er dabei fördern – eigene Eisenbahnverkehrsunternehmen sind dabei nicht unbedingt notwendig.
- Im Sinne einer aktiven Beteiligungsführung muss der Bund daher für einen angemessenen Einfluss sorgen. Hierfür ist eine wirkkräftige Steuerungsgruppe im BMDV unabdingbar, die der Rolle des Bundes als Alleineigentümer Rechnung trägt.
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