Die Steuerermäßigung bei einer Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer wird selten und meist zu Unrecht gewährt. Der Aufwand ist erheblich. Dabei gibt es die erwarteten Härtefälle nicht.
Einkommensteuer-Ermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer: aufwendig, fehlerträchtig, verfehlt (Nr. 21)
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