Jobcenter verpflichten Bürgergeldbeziehende ohne ausreichende Deutschkenntnisse mit Kindern unter drei Jahren nicht zu Sprach- und Integrationskursen – obwohl nach dem Aufenthaltsgesetz die Teilnahme zumutbar ist.
Fehlende Verpflichtung zur Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen verzögert Integration (Nr. 6)
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