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Der Bundesrechnungshof legt in einem Ergänzungsband zu den Bemerkungen 2025 aktuelle Prüfungsergebnisse vor. „Es geht um zentrale Aufgabenbereiche des Bundes, in denen seit Jahren strukturelle Defizite, Verzögerungen und Steuerungsmängel bestehen,“ sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller. „Unsere Feststellungen und Empfehlungen geben dem Parlament konkrete Ansatzpunkte, um korrigierend einzugreifen und die Handlungsfähigkeit des Bundes zu stärken.“ Die Bemerkungen zur Haushalts‑ und Wirtschaftsführung des Bundes sind Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag und werden vom Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses beraten.

„Gerade angesichts angespannter öffentlicher Finanzen kommt es mehr denn je darauf an, die Haushaltsmittel des Bundes zielgerichtet und wirksam einzusetzen. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit müssen konsequent beachtet werden,“ so Scheller weiter. „Unsere Prüfungsergebnisse zeigen, an welchen Stellen der Bund Strukturen überarbeiten und Umsetzungshindernisse endlich beseitigen kann.“

Die aktuelle Ergänzung (Bemerkungen 2025 – Ergänzungsband) umfasst unter anderem die folgenden Beiträge:

Bundeswehrkrankenhäuser ohne WLAN: Digitalisierung im Schneckentempo

Nr. 26

Die Digitalisierung der Bundeswehrkrankenhäuser kommt nur schleppend voran. Seit über zehn Jahren ist es nicht gelungen, flächendeckend WLAN bereitzustellen. 2015 hatte die Bundeswehr bereits die Umstellung beschlossen. Die Bundeswehr schaffte es jedoch nicht, die für das WLAN benötigte Verkabelung termingerecht einzubauen. Die Fertigstellung aller Maßnahmen ist nun erst für 2030 geplant. Moderne Medizingeräte und Tablets können dadurch nicht effizient genutzt werden, was die medizinische Versorgung und Arbeitsabläufe erheblich beeinträchtigt. Das medizinische Personal muss Patientendaten weiterhin manuell übertragen, was fehleranfällig und zeitaufwendig ist.

Angesichts der Herausforderungen der Zeitenwende ist es nicht hinnehmbar, dass die Bundeswehr so zögerlich bei der Digitalisierung agiert. Das Bundesministerium der Verteidigung muss dafür Sorge tragen, dass die Bundeswehr diese vergleichsweise einfache aber effiziente Digitalisierungsmaßnahme zügig umsetzt.

Werkstätten der Bundespolizei endlich bedarfsgerecht aufstellen

Nr. 23

Die Bundespolizei hat es in 18 Jahren nicht geschafft, ihre Werkstätten zur Instandhaltung von Fahrzeugen, Waffen und Funkgeräten bedarfsgerecht wie wirtschaftlich auszurichten. Die Struktur der Werkstätten richtet sich nicht konsequent nach den Standorten der Ausstattung und den Einsatzschwerpunkten. Sehr kleine und nur eingeschränkt nutzbare Werkstätten bestehen weiterhin.

Bereits 2008 wurde ein Konzept erstellt, das vorsah, anstelle der bisher zersplitterten 38 Einzelstandorte acht größere, regionale Bereichswerkstätten entstehen zu lassen. Die Umsetzung des Konzepts gelang der Bundespolizei nicht.

Seit dem Jahr 2015 wuchs das Personal und die Ausstattung der Bundespolizei aufgrund der geänderten Sicherheitslage deutlich an. Die Bundespolizei versäumte es seitdem, das Werkstattkonzept zu aktualisieren. Das Bundesministerium des Innern muss für eine bedarfsgerechte Struktur der Werkstätten sorgen, um seiner Verantwortung für eine effiziente und krisenfeste Bundespolizei gerecht zu werden.

Versicherungspflichtige Selbstständige besser in der Rentenversicherung erfassen

Nr. 24

Die Deutsche Rentenversicherung ( DRV ) Bund erfasst versicherungspflichtige Selbstständige – beispielsweise selbstständige Lehrkräfte, Hebammen oder Selbstständige mit nur einem Auftraggeber – seit mehr als 20 Jahren nur lückenhaft. Dadurch entgehen der Rentenversicherung einerseits erhebliche Beitragseinnahmen. Andererseits erwerben viele Selbstständige keine ausreichenden Rentenansprüche und laufen Gefahr, im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Dies verursacht zusätzliche Kosten für den Bund. 

Die bisherige Praxis der DRV Bund, um die versicherungspflichtigen Selbstständigen zu erfassen, ist unzureichend. Sie hat die Verantwortung allein den Selbstständigen überlassen. Eine zielgerichtete enge Zusammenarbeit mit denjenigen Stellen, bei denen sich die Selbstständigen melden müssen, wie den Finanz- und Gewerbeämtern, existiert bislang nicht. Die DRV Bund muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Menschen in die verpflichtende Altersvorsorge zu integrieren.

Substitutionstherapie verbessern – Menschen unterstützen und Folgekosten senken

Nr. 27

Die Versorgung opioidabhängiger Menschen mit Substitutionsmitteln hat sich in Deutschland in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Weil das Bundesministerium für Gesundheit ( BMG ) nicht ausreichend gegensteuert, gibt es vermeidbare gesundheitliche Risiken und hohe Folgekosten für die Krankenversicherungen.

Die Zahl der subsituierenden Ärztinnen und Ärzte sinkt seit Jahren. Fehlanreize im Vergütungssystem tragen dazu bei. Nur etwa die Hälfte der schätzungsweise 166 000 Betroffenen erhält eine Substitutionstherapie, obwohl diese als wirksamste Behandlung gilt, um Lebenssituation und Überlebenschancen zu verbessern. Das Auftreten hochpotenter Substanzen wie Fentanyl und Nitazene verschärft die Lage zusätzlich. Das BMG hat zwar punktuell reagiert, aber kein wirksames Gesamtkonzept entwickelt und verweist auf die Zuständigkeit der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Das BMG muss diesem Systemversagen entschlossen entgegentreten, indem es verbindliche Steuerungsimpulse setzt und klare Ziele definiert.

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