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Der stilisierte Metalladler vor dem Gebäude des Bundesrechnungshofes.

Bemerkungen 2025: Für mehr Wirkung

Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes

Bemerkung

Die neuen Verschuldungsmöglichkeiten erfordern einen besonders verantwortungsvollen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Damit sie nachhaltig wirken können, sollten sie bestmöglich eingesetzt werden. In unseren Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes benennen wir Fälle, in denen der Bund mit seinen Haushaltsmitteln besser wirtschaften sollte: wirksam, effizient und ordnungsgemäß.

Die diesjährigen Bemerkungen zeigen, dass der Bund in vielen Bereichen Steuermittel nicht wirksam eingesetzt hat. So stellten wir fest, dass die Bundeswehr die Besatzung von vier Fregatten, die aktuell modernisiert werden, viel zu teuer untergebracht hat. Mehrkosten von mindestens 20 Mio. Euro waren die Folge ( Nr. 13 ).

Fehlinvestitionen von 35 Mio. Euro zeigten sich beim BMF . Für den Zoll hatte es „sichere“ Smartphones erworben, mit denen jedoch nicht verschlüsselt kommuniziert werden konnte. In der Praxis waren die Smartphones daher nur begrenzt einsetzbar ( Nr. 3 ).

Erfolg wird durch wirkungsvolles Handeln bestimmt, nicht allein durch zusätzliche Haushaltsmittel.

Quelle: Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes
Kay Scheller, President of the Bundesrechnungshof.

Weitere Bemerkungsbeiträge zeigen, in welchen Bereichen der Bund Haushaltsmittel einsparen oder deren Einsatz optimieren kann. So etwa bei dem geplanten Ausbau von sieben Moselschleusen. Dieser ist weder notwendig noch wirtschaftlich. Die hierfür vorgesehenen Kosten von 855 Mio. Euro stehen angesichts der erwarteten Transportmengen in keinem angemessenen Nutzen-Kosten-Verhältnis. Ein etwaiges Ausfallrisiko könnte das BMV auch anders reduzieren ( Nr. 9 ).

Ein weitaus höheres Einsparpotenzial liegt in der Abschaffung der milliardenschweren Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Die Steuerermäßigung erreicht weder ihr Ziel, Handwerk und Mittelstand zu stärken, noch trägt sie dazu bei, Schwarzarbeit zu reduzieren. Die Mitnahmeeffekte sind erheblich. Es handelt sich damit um eine unwirksame Subvention, deren Fortführung nicht mehr vertretbar ist ( Nr. 22 ).

Auch ist nicht weiter hinnehmbar, wenn die Bundesregierung Ausgaben für Förderinitiativen leistet, ohne deren gewünschten Wirkungen nachzuweisen. So etwa im Fall der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI). Bereits im Jahr 2021 hat eine Evaluation gezeigt, dass die Förderung keinen nachhaltigen Nutzen bringt ( Nr. 5 ).

Weiterer Optimierungsbedarf zeigt sich bei Sprach- und Integrationskursen für Bürgergeldbeziehende. Aufgrund einer internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit verpflichten Jobcenter keine Bürgergeldbeziehenden mit Kindern unter drei Jahren zur Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen. Freiwillig nehmen nur wenige teil. Die Integration vieler Familien in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt verzögert sich hierdurch. Die Bundesagentur sollte ihre Vorgabe ändern. Ausnahmen dürfen – wie im Aufenthaltsgesetz vorgesehen – nur in begründeten Fällen gelten ( Nr. 6 ).

Bemerkungen bereiten Entscheidung über Entlastung der Bundesregierung vor

Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres muss die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag und dem Bundesrat Rechenschaft ablegen. Bundestag und Bundesrat entscheiden dann, ob sie der Bundesregierung für das jeweilige Haushaltsjahr die Entlastung erteilen.

Unsere Bemerkungen sind eine wichtige Grundlage für das Entlastungsverfahren. Sie analysieren die Einnahmen und Ausgaben des Bundes, sein Vermögen und seine Schulden. Und sie geben Empfehlungen, wie Defizite beseitigt und Haushaltsmittel effizienter und effektiver eingesetzt werden können.

Der Hauptband der Bemerkungen 2025 umfasst neben den Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung 21 weitere Beiträge, die aufzeigen, wo die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes verbessert werden kann.

Der Rechnungsprüfungsausschuss  des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird die Bemerkungen 2024 in den kommenden Monaten beraten. In der Regel verbindet er diese Beratung mit der Forderung an die Bundesregierung, unsere Empfehlungen umzusetzen.

Unsere Pressemitteilung zum Hauptband finden Sie hier .

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Gesamtband

  • Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes PDF, 8 MB Download

Weiterführende Downloads

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