Weitere Bemerkungsbeiträge zeigen, in welchen Bereichen der Bund Haushaltsmittel einsparen oder deren Einsatz optimieren kann. So etwa bei dem geplanten Ausbau von sieben Moselschleusen. Dieser ist weder notwendig noch wirtschaftlich. Die hierfür vorgesehenen Kosten von 855 Mio. Euro stehen angesichts der erwarteten Transportmengen in keinem angemessenen Nutzen-Kosten-Verhältnis. Ein etwaiges Ausfallrisiko könnte das BMV auch anders reduzieren ( Nr. 9 ).
Ein weitaus höheres Einsparpotenzial liegt in der Abschaffung der milliardenschweren Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Die Steuerermäßigung erreicht weder ihr Ziel, Handwerk und Mittelstand zu stärken, noch trägt sie dazu bei, Schwarzarbeit zu reduzieren. Die Mitnahmeeffekte sind erheblich. Es handelt sich damit um eine unwirksame Subvention, deren Fortführung nicht mehr vertretbar ist ( Nr. 22 ).
Auch ist nicht weiter hinnehmbar, wenn die Bundesregierung Ausgaben für Förderinitiativen leistet, ohne deren gewünschten Wirkungen nachzuweisen. So etwa im Fall der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI). Bereits im Jahr 2021 hat eine Evaluation gezeigt, dass die Förderung keinen nachhaltigen Nutzen bringt ( Nr. 5 ).
Weiterer Optimierungsbedarf zeigt sich bei Sprach- und Integrationskursen für Bürgergeldbeziehende. Aufgrund einer internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit verpflichten Jobcenter keine Bürgergeldbeziehenden mit Kindern unter drei Jahren zur Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen. Freiwillig nehmen nur wenige teil. Die Integration vieler Familien in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt verzögert sich hierdurch. Die Bundesagentur sollte ihre Vorgabe ändern. Ausnahmen dürfen – wie im Aufenthaltsgesetz vorgesehen – nur in begründeten Fällen gelten ( Nr. 6 ).