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Mit den Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes hat der Bundesrechnungshof Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung über entlastungsrelevante Prüfungserkenntnisse informiert. Die Bemerkungen benennen Fälle, in denen der Bund mit seinen Haushaltsmitteln besser wirtschaften sollte: wirksam, effizient und ordnungsgemäß.

„Der Druck auf die deutschen Staatsfinanzen ist groß. Weit zurückreichende strukturelle Versäumnisse treffen auf neue Herausforderungen. Politik und Verwaltung nehmen immer mehr Geld in die Hand, um strukturelle Probleme zu kompensieren, unliebsame Reformen zu vermeiden und auf externe Schocks zu reagieren. Die Folge: Deutschland verschuldet sich in einer nie dagewesenen Dimension“, sagt der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller. „Umso wichtiger ist es, darauf hinzuwirken, dass das Geld bestmöglich eingesetzt wird. Erfolg wird durch wirkungsvolles Handeln bestimmt, nicht allein durch zusätzliche Haushaltsmittel. Mehr Wirkung erreichen mit dem eingesetzten Euro – auch das schafft Spielraum im Haushalt für weitere dringliche Aufgaben.“

Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Die Bemerkungen sind ein Ausschnitt seiner Prüfungserkenntnisse. Sie analysieren die Einnahmen und Ausgaben des Bundes. Sie beinhalten Empfehlungen, wie Defizite abgestellt, Haushaltsmittel wirksamer eingesetzt und Einnahmen gesichert werden können. Die Bemerkungen dienen der parlamentarischen Kontrolle des Regierungshandelns und unterstützen bei der Entscheidung über die Entlastung der Bundesregierung. Sie werden vom Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages beraten.

Der Hauptband der Bemerkungen 2025 umfasst 22 Prüfungsergebnisse. Eine Auswahl der aktuellen Bemerkungen im Überblick:

Verkehr

Unnötigen Ausbau der Moselschleusen stoppen ( Nr. 9 )

Der Ausbau der Moselschleusen für 855 Mio. Euro ist weder notwendig noch wirtschaftlich. Für die derzeitigen und prognostizierten Transportmengen reichen die vorhandenen Schleusenkammern aus. Bis vor einigen Jahren erwartete das Bundesministerium für Verkehr ( BMV ), dass die Transportmengen auf der Mosel steigen würden. Mittlerweile erwartet es deutlich geringere Transportmengen. Der Güterverkehr ging von 13,2 Millionen Tonnen im Jahr 2014 auf 5,4 Millionen Tonnen im Jahr 2023 zurück. Für das Jahr 2040 prognostiziert das BMV einen Güterverkehr von 5,9 Millionen Tonnen. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis ( NKV ) für den geplanten Ausbau von sieben Schleusenkammern liegt bei minus 0,01 und belegt: Der Ausbau ist nicht wirtschaftlich. Nur bei einem NKV über 1 ist ein Projekt wirtschaftlich, dann ist der Nutzen größer als die Kosten.

Ein etwaiges Ausfallrisiko der vorhandenen Moselschleusen könnte das BMV auch anders reduzieren und damit deren Resilienz erhöhen. Es könnte z. B. ausreichend Ersatzteile wie Schleusentore vorhalten.

Bundeswehr

Fregattenmodernisierung: Unterbringung der Besatzung auf Werftgelände 20 Mio. Euro zu teuer ( Nr. 13
Die Bundeswehr lässt vier Fregatten in einer Werft modernisieren. Währenddessen hat sie die Besatzung viel zu teuer auf dem Werftgelände untergebracht.

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (Beschaffungsamt) entschied, vom Generalunternehmer für die Modernisierung ein Containerdorf errichten zu lassen. Das Beschaffungsamt verzichtete auf eine öffentliche Ausschreibung. Alternativen prüfte es nur oberflächlich, angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen unterließ es. Die für solche Unterbringungen zuständigen Bundeswehrstellen band es nicht ein. Mehrkosten von mindestens 20 Mio. Euro waren die Folge. Zusätzlich verzögerte sich die Unterbringung vor Ort. Für die Besatzung der ersten Fregatte betrieb die Bundeswehr daher über zwei Jahre einen Bustransfer, der fast die Hälfte der täglichen Arbeitszeit aufzehrte und ebenfalls Kosten verursachte. Das Personal ist vor Ort notwendig, um die Schiffe während der Umbauarbeiten zu bewachen, zu warten und technische Unterstützung zu leisten.

Ausufernde Privatabrechnungen an Bundeswehrkrankenhäusern ( Nr. 14
Das Bundesministerium der Verteidigung ( BMVg ) lässt immer noch zu, dass Bundeswehrärztinnen und -ärzte weit über das zulässige Maß hinaus privat behandeln und dies abrechnen. Damit diese Nebentätigkeit den dienstlichen Pflichten nicht entgegensteht, bestehen zeitliche und finanzielle Grenzen. Der Bundesrechnungshof hat aber festgestellt, dass die Ärztinnen und Ärzte diese Grenzen in vielen Fällen teils deutlich überschritten. In Einzelfällen lagen die Zusatzeinkünfte beim Vierfachen des regulären Jahresgehalts. Einzelne Liquidationsberechtigte schafften neben ihrer Haupttätigkeit bis zu 191 Privatbehandlungen pro Woche. Gleichzeitig belegen aktuelle Prüfungserkenntnisse des Bundesrechnungshofes, dass Soldatinnen und Soldaten oftmals nur schwer Facharzttermine bekommen. Sie müssen dann zivile Ärztinnen und Ärzte aufsuchen. Dies führt zu zusätzlichen Kosten für den Bund. 

Aus früherer Kritik des Bundesrechnungshofes hat das BMVg keine ausreichenden Konsequenzen gezogen. Der Bundesrechnungshof erwartet, dass das BMVg für Privatabrechnungen endlich ein wirksames Kontrollsystem einführt.

Bürgergeld

Fehlende Verpflichtung zur Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen verzögert Integration ( Nr. 6
Jobcenter verpflichten Bürgergeldbeziehende mit Kindern unter drei Jahren nicht zur Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen. Freiwillig nehmen nur wenige von ihnen teil. So verlieren viele Familien wertvolle Jahre insbesondere für den Spracherwerb. Ihre Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt verzögert sich. Dadurch steigt das Risiko, langfristig Bürgergeld zu beziehen. 

Die Jobcenter folgen mit dieser Linie einer internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit, nach der es für Bürgergeldbeziehende mit Kindern unter drei Jahren pauschal unzumutbar ist, an Sprach- und Integrationskursen teilzunehmen. Dies widerspricht dem Aufenthaltsgesetz, das in der Familiensituation kein grundsätzliches Hindernis sieht, an den Kursen teilzunehmen. Deshalb sollte die Bundesagentur ihre für die Jobcenter verbindliche Vorgabe ändern. Ausnahmen dürfen – wie im Aufenthaltsgesetz vorgesehen – nur in begründeten Fällen gelten.

Steuern

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen endlich abschaffen ( Nr. 22
Die milliardenschwere Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen verfehlt ihr Ziel, Handwerk und Mittelstand zu stärken. Ebenso wenig trägt sie dazu bei, die Schwarzarbeit zu reduzieren. Der Bundesrechnungshof stellte überwiegend Mitnahmeeffekte fest. Zudem kam es zu erheblichen Mängeln beim Gesetzesvollzug. Vor allem konnten die Finanzämter Doppelförderungen nicht vermeiden. Es handelt sich um eine unwirksame Subvention, und ein „Weiter-so“ ist nicht vertretbar.

Seit ihrer Einführung im Jahr 2006 gehört die Steuerermäßigung zu den größten deutschen Steuersubventionen. Allein im Jahr 2024 verzichtete der Fiskus auf Einnahmen in Höhe von 2,4 Mrd. Euro. Einzelne Steuerpflichtige werden hingegen nur wenig entlastet. Nehmen Steuerpflichtige Handwerkerleistungen in ihrem Haushalt in Anspruch, können sie ihre Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten ermäßigen. Dabei beträgt die Steuerermäßigung höchstens 1 200 Euro.

Zollverwaltung

BMF beschaffte für 35 Mio. Euro praxisuntaugliche Smartphones ( Nr. 3
Das Bundesministerium der Finanzen ( BMF ) hat 35 Mio. Euro in über 17 000 sichere Smartphones für den Zoll fehlinvestiert. Der Zoll konnte mit den Smartphones nicht wie vorgesehen verschlüsselt kommunizieren. Sie sollten einen verschlüsselten Datenaustausch ermöglichen, waren aber in eine IT-Infrastruktur eingebunden, die bis Juni 2025 dafür nicht freigegeben war. Deswegen konnten mit den Smartphones keine Verschlusssachen ausgetauscht werden. Hinzu kamen funktionale Mängel, wie eine kurze Akkulaufzeit wegen eines hohen Stromverbrauchs. In der Zollpraxis waren die Smartphones daher nur begrenzt einsetzbar. Der Großteil der Geräte wurde bereits im Jahr 2024 ersetzt. 

Solche Fehlinvestitionen muss das BMF künftig vermeiden: Ausstattung muss praxistauglich sein und einen dienstlichen Mehrwert haben.

IT

Milliardenprojekt Netze des Bundes braucht Architekturmanagement ( Nr. 16
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ( BMDS ) will ohne ressortübergreifendes Architekturmanagement die IT-Netze des Bundes bündeln. Ohne diese Planungsgrundlage riskiert es, dieses zentrale Digitalprojekt für 1,3 Mrd. Euro „im Blindflug“ umzusetzen. Die bestehenden Netze der Ressorts könnten sich weiter auseinanderentwickeln, was eine spätere Konsolidierung erschweren würde. Der Bundesrechnungshof hält ein tragfähiges ressortübergreifendes Architekturmanagement daher für unverzichtbar. Nur so kann der Bund seine Netze zielgerichtet konsolidieren.

Bevor die Zuständigkeit für die Netze des Bundes im Mai 2025 an das neu errichtete BMDS überging, war das Bundesministerium des Innern dafür zuständig, die Netze des Bundes zu konsolidieren. Es hatte bereits für 1,4 Mio. Euro als Planungsgrundlage eine Ist-Architektur erstellen lassen, die nicht nutzbar war. Den Aufbau eines Architekturmanagements hat es dann nicht weiterverfolgt. Das BMDS beabsichtigt nun, die bestehenden Netze zunächst ohne ressortübergreifendes Architekturmanagement zu einem neuen Netzverbund auszubauen. Ein Architekturmanagement will es erst in einem späteren Schritt einrichten.

Wirtschaftsförderung

Kaum Wirkung: Europäische Klimaschutzinitiative einstellen ( Nr. 5
Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Bundesregierung Ausgaben für die Europäische Klimaschutzinitiative ( EUKI ) leistet, ohne die gewünschte Wirkung nachzuweisen. Bereits 2021 hat eine Evaluation gezeigt, dass die Förderung keinen nachhaltigen Nutzen bringt. Dennoch passte das bislang zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ( BMWE ) das Förderprogramm nicht hinreichend an. Zudem sind die Verwaltungskosten für die EUKI zu hoch.

Seit dem Jahr 2017 will die Bundesregierung mit der EUKI den Übergang zu klimaneutralen Volkswirtschaften und Gesellschaften in Europa unterstützen. Bis Ende 2024 förderte sie mit knapp 120 Mio. Euro Beratungsprojekte vor allem in Ost- und Südosteuropa. Die Förderung der vielen kleinteiligen und sehr unterschiedlichen Einzelprojekte ist nicht dazu geeignet, die Programmziele zu erreichen.

Luftfahrtforschung: Ziele und Bedarf der Förderung klären ( Nr. 4
Das BMWE fördert seit 30 Jahren Forschungs- und Technologievorhaben der zivilen Luftfahrt. Für das Luftfahrtforschungsprogramm ( LuFo ) sieht es jährlich 300 Mio. Euro Förderung vor, obwohl Ziele, Wirkung und Notwendigkeit unklar sind. Das BMWE muss endlich ein klares Zielsystem festlegen, den Erfolg des LuFo kontrollieren und begründen, warum das Programm notwendig ist. Andernfalls fehlen die Voraussetzungen für die weitere Förderung.

Obwohl die Luftfahrtbranche jährlich Milliarden Euro für Forschung ausgibt, hat das BMWE nur pauschal begründet, warum eine Förderung notwendig ist. Es nimmt das Risiko von Gewöhnungseffekten in Kauf, denn einige Großunternehmen fördert es seit 30 Jahren kontinuierlich und mit hohen Beträgen.

Die Bemerkungen finden Sie hier .

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