Leitsätze 09 Verwaltungsintegrität
Leitsatz 09/06 – Vergütung von Geschäftsleitungen bei Bundesbeteiligungen
Leitsätze
(1) Vergütungen von Geschäftsleitungen bei Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist
(Bundesbeteiligungen), müssen angemessen sein. Unangemessen hohe Vergütungen sind…
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