Leitsätze 01 Finanzen/Haushalt/Bewirtschaftung
Leitsatz 01/16 – Sicherstellung der Zusätzlichkeit von Finanzhilfen des Bundes
Leitsätze
(1) Finanzhilfen des Bundes an die Länder erreichen nur dann ihre beabsichtigte gesamt-
staatliche Wirkung, wenn sie insgesamt zu mehr Investitionen in…
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